Unternehmen, Kommunen und Behörden müssen ihre Online-Angebote barrierefrei gestalten
Die meisten Menschen können Inhalte im Internet leicht konsumieren und digitale Dienste ohne Schwierigkeiten nutzen. Viele ältere Menschen oder Menschen mit weniger Erfahrung in der digitalen Welt kommen allerdings oft nur mit Schwierigkeiten an Ziel
Sehbehinderte Menschen, die auf eine Vorlesefunktion angewiesen sind, stehen hier schnell vor unüberwindbaren Barrieren. Oft fehlen bei den Texten ergänzende Untertitel für Bilder oder Kontaktformulare sind nicht barrierefrei programmiert.
Bei Dokumenten im PDF-Format gibt es auch zahlreiche Fehlerquellen.
Gesetzliche Vorgaben
Um allen Menschen den einfachen Zugang zu Inhalten und Dienstleistungen im Internet zu ermöglichen, wurde auf europäischer Ebene das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG)“ beschlossen.
Internetseite von Unternehmen müssen danach in Deutschland bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein.
Grundlage ist ein sauberer und semantisch korrekter HTML-Quellcode. Für Google und Co. ist das ein zunehmend wichtiger Faktor für die Einstufung der Suchergebnisse.
Ich zeige ihnen wie Sie diese gesetzlichen Verpflichtungen für Ihre Website bereits jetzt umsetzen können.