Barrierefreie Websites nach gesetzlichen Vorgaben werden Pflicht

Um allen Menschen den einfachen Zugang zu Inhalten und Dienstleistungen im Internet zu ermöglichen, wurde auf europäischer Ebene das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG)“ beschlossen.

Geschäftliche Internetpräsenzen von Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern müssen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein. Es bleiben also nur noch bis zur Umsetzung der Barrierefreiheit Ihrer Website!

Die Anforderungen für barrierefreie Websites sind Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit auf technischer gestalterischer und inhaltlicher Ebene.

Die Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Wahrnehmbar

Die Inhalte einer Website müssen auch für Nutzer mit Einschränkungen wahrnehmbar sein. Informationen die nur durch Farbe vermittelt werden, erreichen Menschen mit einer Farbenblindheit nicht. Eine Information muss stets über mehrere Sinneskanäle übertragbar sein.

Bedienbar

Alle Navigationen und interaktive Komponenten müssen vollständig mit der Tastatur bedienbar sein. Eine Steuerung per Maus ist für Blinde schließlich nicht möglich

Verständlich

Texte, Bilder, Audio und Video müssen klar präsentiert werden. Ein Satzverhau gespickt mit Fremd- und Blähwörtern in Schachtelsätzen führt nicht zum Erfolg. Einfache Sprache und eine klar gegliederte Navigation sind Pflicht.

Robust

Robust sind Inhalte und Daten, die von Nutzern mit unterschiedlichen technischen Voraussetzungen genutzt werden können. Eine Website muss auch auf dem kleinen Display eines Smartphones zu lesen sein.

Häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit von Internetpräsenzen

Ab wann ist eine barrierefreie Website gesetzlich vorgeschrieben?

Zum Stichtag 25.06.25 müssen die meisten nicht ausschließlich privaten Websites die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen.

Für private oder rein geschäftliche (B2B) Angebote gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht. Außerdem sind kleinere Unternehmen ausgenommen, die weniger als zehn Personen beschäftigten oder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen.

Warum ist Barrierefreiheit im Internet so wichtig?

Barrierefreiheit im Web ist notwendig, damit auch Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen das World-Wide-Web nutzen können.

Ältere Menschen mit nachlassender Sehkraft sind auf ausreichend Kontrast und vergrößerbare Schriftarten angewiesen.

Blinde lassen sich die Inhalte von spezieller Sprachausgabeprogrammen vorlesen. Gehörlose nutzen ein Gerät, mit dem sie Texte einer Website ertasten können.

Barrierefreiheit im Web verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle Menschen, egal welche Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen vorliegen.

Welche Probleme gibt es bei der Produktion einer barrierefreien Website?

Typische Hindernissen, die die Zugänglichkeit einer Internetseite erschweren:

  • Geringe Kontraste zwischen Text und Hintergrund erschweren oder verhindern das Lesen. Besonders natürlich für Menschen mit Sehbehinderungen oder einer Farbblindheit
  • Zu kleine Schriften, die sich nicht vergrößern lassen
  • Keine semantisch korrekte Auszeichnung von Texten, Tabellen und Grafiken mit den passenden HTML-Elementen
  • Bilder ohne blindengerechten Alternativtext kann nicht von Screenreadern vorgelesen werden
  • Navigationen, die nur schlecht mit der Tastatur bedienbar sind
  • Formulare, die auf eine Bedienung mit der Maus konzipiert sind und nur umständlich oder überhaupt nicht über die Tastatur steuerbar sind
  • PDF-Dokumente, ohne semantische Struktur, deren Text nicht erkannt und deshalb nicht adäquat vorgelesen werden kann
  • Videos ohne Untertitel sind für Menschen mit Hörbehinderungen nur eingeschränkt nutzbar
  • Unnötig aufgeblähte und mit Fremdwörtern gespickte Texte sind nur schwer zu verstehen
Was muss ich tun, damit meine Website barrierefrei wird?
  • Ihre Website muss die Anforderungen der EN 301 459 erfüllen.
  • Sie müssen eine „Erklärung zur Barrierefreiheit” auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Diese Erklärung muss beschreiben, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie über die Teile Ihrer Website, die bisher nicht barrierefrei sind.
  • Ihre Website muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, damit Nutzer Ihnen eventuelle Barrieren melden können.

Meine Dienstleistungen für barrierefreie Websites und PDF-Dokumente

  • Überprüfung der vorhandenen Website auf Barrierefreiheit
  • Konkrete Vorschläge, um vorhandene Mängel zu beseitigen
  • Schulungen zur Erstellung und mediengerechter Darstellung barrierefreier Inhalte
  • Technische Unterstützung und Pflege für eine dauerhafte Barrierefreiheit
  • Schulung zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente aus MS-Word und LibreOffice

Möglichst einfache Lösungen mit hoher Gebrauchstauglichkeit stehen im Mittelpunkt meiner Dienstleistungen. Grundlage ist ein sauberer und semantisch korrekter HTML-Quellcode. Für Google und Co. ist das ein zunehmend wichtiger Faktor für die Einstufung der Suchergebnisse.

Beratungs-Angebote für eine barrierefreie Website

Welche Probleme hat Ihre Website mit der Barrierefreiheit? Wo liegen die Ursachen? Welche konkreten Veränderungen führen zu einer für alle Menschen zugänglichen Website. Dafür stehen die nachfolgenden Angebote.

Ersteinschätzung

Ich beurteile Ihre Website auf grundlegende Mängel in der Struktur.

  • Beurteilung von 3 Seiten
  • Ist der Quellcode valide?
  • Gibt es Probleme mit der HTML-Struktur?
  • Besteht ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund?
  • Fehlen wichtige Element-Attribute?
  • Ergebnisvorstellung am Rechner beim Kunden
  • Kostenlos!

Problemanalyse

Ich gehe detaillierter auf Probleme ein und gebe Hinweise zur Lösung.

  • Beurteilung von 4 Seiten
  • Sind die Schriften gut lesbar?
  • Welche Auszeichnungen fehlen an der Navigation?
  • Kann ein Screenreader die Inhalte der Website praxisnah vorlesen?
  • Praxisbeispiel mit einem Screenreader
  • Ist das Kontaktformular per Tastatur bedienbar?
  • Wo fehlen Bildbeschreibungen?
  • Sind die Bildbeschreibungen für Sehbehinderte wirklich hilfreich?
  • Gibt es Probleme mit PDF-Dokumente?
  • Mündlicher Analysebericht
  • Ergebnisvorstellung beim Kunden
  • 1200 € (netto)

Lösungsvorschläge

Ich erarbeite konkrete Vorschläge und Beispiele zur Lösung der Probleme.

  • Beurteilung von 5 Seiten
  • Einstellen ausreichender Kontrastverhältnisse
  • Validen HTML-Quellcode einsetzen
  • Verfassen aussagekräftiger Bildbeschreibungen
  • Auswahl semantisch korrekter HTML-Elemente
  • Ergänzung durch WAI-ARIA-Elemente für Screenreader
  • Praxisbeispiele mit einem Screenreader
  • Hilfreiche Attribute für die Navigation
  • Elemente eines barriefreien Kontaktformular
  • Erstellen und Testen zugänglicher PDF-Dokumente
  • Schriftlicher Analysebericht mit konkreten Lösungsvorschlägen
  • Ergebnisvorstellung beim Kunden
  • ab 2500 € (netto)

Oder direkt per Telefon unter 0 50 52 / 91 10 02 oder 01 78 / 32 37 56 8